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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Internationale Rechnungslegung – Prof. Dr. Rolf Uwe Fülbier

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Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, sowohl im Bereich der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre als auch im Bereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre, ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, der Sportökonomie, des Wirtschaftsingenieurwesens, der Medienkultur und der Medienwissenschaft (B.Sc., M.Sc.) werden im Ausland erbrachte Leistungen nach einem einheitlichen Verfahren anerkannt. Hierzu finden Sie ein Merkblatt und die erforderlichen Antragsformulare zentral im BWL-Portal

Der Lehrstuhl BWL X prüft dabei mögliche Anerkennungen für die vom Lehrstuhl angebotenen Bachelor- und Master-Veranstaltungen. Nachstehend finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen:

  • Der Inhalt der im Ausland besuchten Veranstaltung muss dem einer Veranstaltung aus dem aktuellen Lehrprogramm unseres Lehrstuhls entsprechen. Dies ist in der Regel dann gegeben, sofern die im Ausland besuchte Veranstaltung maßgebliche inhaltliche Überschneidungen mit dem Modul aufweist für das die Leistung angerechnet werden soll.

  • Die besuchte Veranstaltung muss im Umfang mindestens der inländischen Veranstaltung entsprechen, für die die Leistung angerechnet werden soll.

  • Der Leistungsnachweis muss auf einer Prüfungsleistung basieren, die mit den an der Universität Bayreuth herrschenden Anforderungen vergleichbar ist.

  • Leistungen, die bereits an der Universität Bayreuth erbracht wurden, können nicht durch Auslandsleistungen ersetzt werden.

Bitte senden Sie Ihre Anträge auf Vorabprüfung per E-Mail an Lorenz Piering. Bitte fügen Sie hierbei sämtliche Dokumente (Antrag plus Anlagen) in einem PDF zusammen.

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