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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Internationale Rechnungslegung – Prof. Dr. Rolf Uwe Fülbier

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Neue Veröffentlichungen im Münchener Kommentar

01.11.2020

Zusammen mit seinem Bochumer Kollegen Bernhard Pellens hat Professor Fülbier erneut die §§ 310 – 312 und §§ 315, 315a HGB im Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch in der neuesten, vierten Auflage (2020) kommentiert. Hier geht es um wichtige Leitlinien und Rechtsauslegungen in der Regulierung der anteilmäßigen Konsolidierung (Quotenkonsolidierung), assoziierten Unternehmen (Equity-Methode) und der Konzernlageberichterstattung. Kommentierungen dieser Art sind nicht nur für Wissenschaft, Praxis, Regulierer und Gerichtsbarkeit elementar. Sie sind auch höchst reputierlich, da dieser Großkommentar aus dem Hause Beck bei den Rechtswissenschaftlern an den Universitäten und in der Praxis ein hohes Renommee besitzt. Die zunehmend internationaler und empirisch werdende betriebswirtschaftliche Forschung verliert aber gegenwärtig ihr Interesse an der Kommentierung nationaler Regulierungen und überlässt die Rechtsauslegung und -fortentwicklung – leider! – zunehmend den juristischen Fachkollegen.

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