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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Internationale Rechnungslegung – Prof. Dr. Rolf Uwe Fülbier

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Service

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Anerkennung ausländischer StudienleistungenEinklappen

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen, sowohl im Bereich der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre als auch im Bereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre, ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, der Sportökonomie, des Wirtschaftsingenieurwesens, der Medienkultur und der Medienwissenschaft (B.Sc., M.Sc.) werden im Ausland erbrachte Leistungen nach einem einheitlichen Verfahren anerkannt. Hierzu finden Sie ein Merkblatt und die erforderlichen Antragsformulare zentral im BWL-Portal

Der Lehrstuhl BWL X prüft dabei mögliche Anerkennungen für die vom Lehrstuhl angebotenen Bachelor- und Master-Veranstaltungen. Nachstehend finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen:

  • Der Inhalt der im Ausland besuchten Veranstaltung muss dem einer Veranstaltung aus dem aktuellen Lehrprogramm unseres Lehrstuhls entsprechen. Dies ist in der Regel dann gegeben, sofern die im Ausland besuchte Veranstaltung maßgebliche inhaltliche Überschneidungen mit dem Modul aufweist für das die Leistung angerechnet werden soll.

  • Die besuchte Veranstaltung muss im Umfang mindestens der inländischen Veranstaltung entsprechen, für die die Leistung angerechnet werden soll.

  • Der Leistungsnachweis muss auf einer Prüfungsleistung basieren, die mit den an der Universität Bayreuth herrschenden Anforderungen vergleichbar ist.

  • Leistungen, die bereits an der Universität Bayreuth erbracht wurden, können nicht durch Auslandsleistungen ersetzt werden.

Bitte senden Sie Ihre Anträge auf Vorabprüfung per E-Mail an Lorenz Piering. Bitte fügen Sie hierbei sämtliche Dokumente (Antrag plus Anlagen) in einem PDF zusammen.

Anerkennung für erbrachte Studienleistungen an anderen HochschulenEinklappen

Zur Anerkennung von Propädeutika und Grundlagenveranstaltungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt RW. Die Anerkennung von Veranstaltungen im Bereich der Allgemeinen und/oder im Bereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre erfolgt am Lehrstuhl BWL X.

Voraussetzungen

Eine Anerkennung der Leistungen kann dann erfolgen, wenn die Studienleistung folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Der Inhalt der Veranstaltung muss dem einer Veranstaltung aus dem Lehrprogramm des Lehrstuhls entsprechen. Dies ist dann gegeben, wenn die besuchte Veranstaltung eine nahezu vollständige Überschneidung mit der entsprechenden Bayreuther Veranstaltung aufweist.

  • Die besuchte Veranstaltung muss einen Semesterwochenstundenumfang aufweisen, der mindestens dem der Bayreuther Veranstaltung entspricht.

  • Der Leistungsnachweis muss auf Grund einer Prüfung oder einer vom Studenten eigenständig angefertigten Arbeit erteilt worden sein. Die erbrachte Leistung muss dabei nachvollziehbar sein. Dies ist im Falle einer bewerteten Klausur (die in Art und Umfang der entsprechenden Bayreuther Klausur entspricht) oder bei korrigierten und bewerteten Seminar- oder Hausarbeiten (ebenfalls entsprechend Bayreuther Maßstäben betreffend Art und Umfang) gegeben. Reine Teilnahmescheine können nicht anerkannt werden. Mündliche Prüfungen sind ebenfalls nur in Ausnahmefällen eine geeignete Grundlage als Leistungsnachweis.

  • Die erbrachte Leistung muss mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden sein.


Verfahren der Anerkennung

Folgende Unterlagen sind für die Anerkennung einzureichen:

  • Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen an anderen Hochschulen

  • Leistungsnachweis, der den Titel der Veranstaltung, die Note sowie Art und Dauer der Prüfung enthält

  • Beschreibung der Veranstaltung (Referent, Inhalte, Gliederung, ggf. Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis und Internetseite, auf der die Veranstaltung beschrieben ist, verwendete Lehrbücher)

  • etwaige im Rahmen der Veranstaltung erstellte Seminar- oder Hausarbeiten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat oder an Lorenz Piering.

Bestätigung von VeranstaltungsinhaltenEinklappen

In manchen Fällen ist für die Anerkennung in Bayreuth erbrachter Studienleistungen an anderen Universitäten ein Nachweis der Veranstaltungsinhalte notwendig. Falls Sie einen solchen Nachweis für eine Veranstaltung des Lehrstuhls benötigen, ist dies ausschließlich bei folgender Vorgehensweise möglich:

Die zu bestätigenden Inhalte und sonstigen Informationen sind in ausgedruckter Form im Sekretariat des Lehrstuhls einzureichen. Sie können so alle Informationen, die von der anerkennenden Hochschule benötigt werden, selbst zusammenstellen. Notwendige Informationen zu Inhalt und Konzeption der Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Lehrstuhls sowie den veranstaltungsbegleitenden Unterlagen.

Mit den zu bestätigenden Unterlagen ist der ausgefüllte Antrag auf Bestätigung von Studieninhalten einzureichen.

Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Bitte beachten Sie, dass lediglich eingereichte Unterlagen bestätigt werden können; vom Lehrstuhl werden keine Nachweise erstellt.

Regelmäßig fordern die anrechnenden Hochschulen folgende Informationen:

  • Inhalt (z. B. Inhaltsverzeichnis des Skripts, verbale Beschreibung der Veranstaltung)

  • Klausurdauer

  • Semesterwochenstunden

Bibliothek des Lehrstuhls (HA 412)Einklappen

Am Lehrstuhl befindet sich ein Bestand an Fachbüchern zur nationale und internationale Rechnungslegung, Bilanzierung und Steuerlehre (Handapparat 412). Der Bestand kann über den OPAC der Universitätsbibliothek eingesehen werden. Ensprechende Titel sind mit 412 gekennzeichnet. Für Studierende besteht die Möglichkeit, die Bücher bei Bedarf auszuleihen.

Wenn Sie Fachbücher aus dem Handapparat ausleihen möchten, wenden Sie sich bitte formlos an das Sekretariat.

Gutachten / EmpfehlungsschreibenEinklappen

Von Studierenden, die sich am Lehrstuhl um ein Gutachten für ein Stipendium, einen Auslandsaufenthalt oder die Bayerische Elite-Akademie (BEA) bewerben bzw. ein Empfehlungsschreiben für die Bewerbung an einer anderen Universität benötigen, sind untenstehende Punkte zu beachten:

Aufgrund der hohen Nachfrage können Gutachten/Empfehlungsschreiben nur erfolgen, wenn mindestens zwei Spezialisierungen im Bereich "Internationale Rechnungslegung" erfolgreich absolviert worden sind. Ferner kann ein persönliches Gespräch notwendig sein .

Folgende Unterlagen sind beizubringen:

  • Stichhaltige Kurzbegründung des Antrags in Form eines Motivationsschreibens, (Bitte kein Anschreiben an Professor Fülbier mit der Bitte um Ausstellung eines Gutachtens sondern stichhaltige Begründung der Eignung für die Aufnahme in das betreffende Förderungsprogramm (1 Seite)!

  • Angaben zum Adressaten des Gutachtens

  • detaillierter tabellarischer Lebenslauf mit Hinweisen auf besondere (soziale) Aktivitäten.

  • Leistungsnachweise
    für Studierende im Bachelor-Studiengang: Abiturzeugnis und die bereits erbrachten Einzelleistungen des Studiums, falls vorhanden: aggregierte Ergebnisse des Zwischenzeugnisses

    für Studierende im Master-Studiengang: Abiturzeugnis, 
    Bachelor-Zeugnis einschließlich des Einzelleistungsnachweises sowie bereits erbrachte Einzelleistungen im Masterstudium

Wichtige Hinweise:

  • Eine Anfrage ohne vollständige Unterlagen ist ohne Aussicht auf Erfolg.

  • Herausragende universitäre Leistungen sind von Vorteil, indes nicht allein ausschlaggebend.

  • Besondere andere Leistungen können als gleichwertig angesehen werden.

  • Ein formloser Antrag mit einer Kopie der oben aufgeführten Unterlagen ist rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor Termin, zu stellen.

  • Aufgrund vermehrter automatisierter Anfragen ausländischer Universitäten sehen wir uns gezwungen, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass wir höchstens zwei Gutachteranfragen je nachfragenden Studierenden bearbeiten können. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Bewerbungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

LehrmaterialienEinklappen

Zu jeder Veranstaltung werden Unterlagen herausgegeben. Es wird ausdrücklich empfohlen, diese Unterlagen als Grundlage für die Verfolgung der Veranstaltung und für die Klausurvorbereitung zu nutzen.

Üblicherweise gibt es zu jeder Veranstaltung einen Foliensatz, welcher in der Regel auf dem e-Learning-Server (Moodle) bereitgestellt wird. Auch zusätzliche Materialien, z. B. Übungsunterlagen werden an dieser Stelle zugänglich gemacht.

Scheinausgabe / BestätigungenEinklappen

Für Studierende, für die die Anmeldung zu den Klausuren des Lehrstuhls nicht über CampusOnline erfolgt, wird bei Bestehen dieser Klausuren auf Antrag ein Schein als Leistungsnachweise ausgestellt.

Reine Sitzscheine allein für den Besuch einer Veranstaltung ohne Teilnahme an der Klausur werden nicht vergeben.

Scheinausgabe

Für Scheinabholungen wenden Sie sich innerhalb der Sprechzeiten an das Sekretariat, am besten per E-Mail mit Angabe des Namens und Ihrer Matrikelnummer.

Scheine werden grundsätzlich nur ein Semester aufbewahrt und anschließend vernichtet. Bei Auslandsaufenthalten verlängert sich die Frist um die Dauer des Aufenthalts.

VorkorrekturenEinklappen

Vorkorrekturen können in besonders gelagerten Ausnahmefällen auf Antrag erfolgen. Dieser kann formlos, jedoch mit einer kurzen, stichhaltigen und schriftlichen Begründung gestellt werden, dies sollte rechtzeitig und mindestens eine Woche vor Klausurtermin erfolgen. Ihre Anfrage schicken Sie an den Dozenten der entsprechenden Lehrveranstaltung oder an das Sekretariat.

Im Rahmen der Vorkorrektur wird festgestellt, ob die Klausur bestanden wurde. Die Bekanntgabe der Note erfolgt explizit nicht.

WP-OptionEinklappen

Ausführliche Informationen zur WP-Option finden Sie hier.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Rolf Uwe Fülbier

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